Gepäckratgeber

Auf dieser Seite finden Sie einen Ratgeber zu den häufigsten Fragen rund ums Thema Gepäck. Die genauen Bestimmungen bezüglich der Mitnahme von Handgepäck, normalem Gepäck und Sondergepäck im Flugzeug sind von Airline zu Airline verschieden. Spezielle Informationen zur Mitnahme von Ihrem Gepäck können Sie rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft einholen.

Fragen rund ums Gepäck

Wie viel Gepäck ist auf meinem Flug erlaubt?

Jede Airline befördert kostenlos eine bestimmte Menge von aufzugebendem Gepäck (Freigepäck) und Handgepäck. Diese Mengen können sich je nach Flugstrecke, Buchungsklasse, Vielfliegerstatus usw. unterscheiden.

Was passiert mit Übergepäck?

Wenn Sie Ihre Freigepäckmenge massiv überschreiten, müssen Sie Ihr Gepäck vorher bei Ihrer Airline anmelden und einen Zuschlag entrichten.

Was passiert mit Sondergepäck?

Als Sondergepäck wird besonders sperriges oder empfindliches Gepäck bezeichnet. (Sportgeräte, Musikinstrumente, Haustiere etc.) Sondergepäck muss bei der Fluggesellschaft angemeldet und von ihr genehmigt werden. Außerdem müssen Sie eventuell einen Zuschlag entrichten. Sollten Sie einen Flug mit Sondergepäck buchen wollen, senden Sie uns bitte eine Anfrage mit Ihrem Buchungswunsch.

Was darf ich als Handgepäck mit an Bord nehmen?

Die Menge und der Inhalt Ihres Handgepäcks unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Airline. Bitte beachte Sie auch die Handgepäckregeln der EU.

Darf ich Tiere an Bord mitnehmen?

Tiere gelten als Sondergepäck und dürfen nur unter bestimmten Vorraussetzungen mitgenommen werden.

Was muss ich bei Reisen in die USA beachten?

Auf Flügen in die USA und auf Flügen US-amerikanischer Fluggesellschaften gelten gesonderte Bestimmungen.


Neue Handgepäckbestimmungen der EU

Ab dem 06. November 2006 werden die Handgepäckbestimmungen bei Abflügen aus der Europäischen Union - egal mit welchem Ziel - neu geregelt. Es handelt sich dabei im Kern um Neuregelungen bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten und der maximal zulässigen Handgepäckgröße. Die Neuregelungen im Einzelnen:

Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta) dürfen zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden. Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollsteile muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden. Zu beachten ist, dass nur wiederverschließbare Plastikbeutel zulässig sind (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit einem sogenannten Zipp-Verschluss). Es wird dringend empfohlen, dass sich die Passagiere diese Beutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten oder vergleichbaren Produkte, die sie im Handgepäck befördern wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken. Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollsteile ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen.

Sealed-Bag-Verfahren für Spirituosen und Kosmetika aus Duty-free-Shops Duty-free-Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und -ort festgehalten sind. Dieses Verfahren ermöglicht Duty-free-Einkäufe auch, wenn die Sicherheitskontrolle erst beim Betreten des Gates stattfindet. Ferner wird damit ein problemloses Umsteigen mit Duty Free Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben. Für Flüge in die USA gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften.

Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt. Diese Regelung entspricht der bereits geltenden IATA-Empfehlung und wird erst am 06.05.2007 rechtsverbindlich.