
Seit Juni 2008 gibt es ausschließlich E-Tickets, egal ob Sie bei einem Online-Reiseportal oder im Reisebüro buchen. Für Umtausch und Erstattungen gelten die gleichen Bestimmungen wie bei Papiertickets.
E-Ticket ist die allgemeine Abkürzung für „elektronisches Ticket“.
Buchung bis kurz vor Annahmeschluss, Schutz vor Verlust oder Vergessen durch Speicherung in der Airline-Datenbank, Kurzfristige Umbuchungen, Möglichkeit des SMS Check-in oder Online-Bordkarte mit Sitzwahl. Buchungen sind bis zu 2 Stunden vor Abflug möglich.
Die meisten Airlines machen hierzu keine Angaben. Vereinzelt gibt es allerdings die Information, dass die Buchung bei mitreisenden Babys unter 2 Jahren telefonisch erfolgen muss, da hier keine E-Tickets ausgestellt werden können.
Bei Flugbuchungen erhält man seit der Umstellung von Papier- auf E-Ticket im Juni 2008 generell nur noch E-Tickets auf alle Flüge und bei allen Fluggesellschaften, sofern dies möglich ist.
Einzelfälle in denen noch Papiertickets ausgestellt werden können immer noch vorkommen. Beispielsweise in den Ländern der GUS (Gemeinschaft der Nachfolgestaaten der Sowjetunion) und in Nordafrika hat sich das E-Ticket noch nicht vollständig durchgesetzt. Besonders bei sehr kleinen Fluggesellschaften wurde noch nicht auf das E-Ticket umgestellt.
Bei Pauschalreisen erhält man in der Regel alle Reiseunterlagen zusammen mit der Post zugestellt oder die Unterlagen werden am Flughafen hinterlegt.
Bei einer Flugbuchung über das Internet erhält man eine Buchungsbestätigung per E-Mail, in welcher ein Buchungscode steht. Diese Bestätigung muss in der Regel beim Check-In Schalter vorgezeigt werden. Grundsätzlich genügt der Ausweis um das Ticket zu erhalten. Je nach Airline genügt auch der Buchungscode, der Personalausweis, eine Kreditkarte oder Vielfliegerkarte.
Am Check-In Automaten reicht eine Kredit- oder Vielfliegerkarte um sich die Bordkarte ausdrucken zu lassen.
Allgemein ist zu Empfehlen, die ausgedruckte Buchungsbestätigung auf der gesamten Reise mit sich zu führen. Vor allem bei Auslandsreisen, kann es möglich sein, dass man bereits bei der Einreise die Buchungsbestätigung der Einreisebehörde als Beweis für einen bereits gebuchten Rückflug vorlegen muss.
Hat man keinen Computer, kann man im Reisebüro buchen und sich dort die Buchungsbestätigung direkt ausdrucken lassen. Am Check-in Schalter genügt es in der Regel dann den Ausweis vorzulegen.