
Die Europäische Kommission hat am 23.03.2006 erstmals eine sogenannte schwarze Liste der Fluggesellschaften erstellt, die seitdem laufend aktualisiert wird. Die in dieser Liste aufgeführten Fluggesellschaften gelten als besonders unsicher. Generell wird von Flügen auf diesen Airlines dringend abgeraten. In den meisten Fällen besteht keine Landeerlaubnis in Europa. Die aktuelle Liste finden Sie auf folgender Internetseite der EU-Kommission
Wegen der intensiven Passagier- und Gepäckkontrollen möchten wir alle Passagiere bitten, möglichst frühzeitig am Flughafen einzutreffen und ausreichend Zeit für die Sicherheits-Checks einzukalkulieren. Aufgrund einer Anordnung der Sicherheitsbehörden wurden die temporär restriktiven Bestimmungen zur Mitnahme von Handgepäck etwas gelockert.
Es gelten die folgenden Bestimmungen auf Flügen in die USA und auf Flügen US-amerikanischer Fluggesellschaften:
Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck Flüssigkeiten, sowie wachs- oder geleeartige Stoffe dürfen wieder in begrenzter Menge im Handgepäck befördert werden. Erlaubt sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von jeweils 100 ml. Der Transport dieser Behältnisse muss in einem transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Jeder Passagier darf maximal einen Beutel im Handgepäck mit an Bord nehmen. Darüber hinaus gehendes Volumen bitten wir Sie mit Ihrem Reisegepäck am Check-in bei Ihrer Fluggesellschaft aufzugeben oder auf andere Weise sicher zu stellen, dass Sie diese nicht im Handgepäck oder am Körper mit sich führen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Babynahrung, -milch oder -säfte als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder. Mitgeführt werden dürfen auch persönlich verschriebene Medikamente, die mit den Angaben auf dem Fluggastticket übereinstimmen, Insulin oder andere während des Fluges notwendige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Bitte treffen Sie frühzeitig am Flughafen ein und reduzieren Sie die Mitnahme von Handgepäck auf das Nötigste.
Weitere Informationen finden Sie unter folgender Internet Adressen:
www.tsa.gov/travelers/airtravel/prohibited/permitted-prohibited-items.shtm