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Kann ich bei airline-direct eine Reiseversicherung buchen?

Zu einem kompletten Reise- und Urlaubsschutz gehören die zur Deckung besonderer Reiserisiken angebotenen Versicherungen. Wir bieten Ihnen über airline-direct die Möglichkeit, Versicherungen rund um den Urlaub direkt online zu buchen. Bei unserem renommierten und zuverlässigen Partner, der Europäischen Reiseversicherung, können Sie einzeln oder als Komplett-Paket Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck- oder Reise-Krankenversicherungen abschließen. Alle Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Reiseschutz" oder während Ihrer Buchung im Bestellprozess.

 

Reisekrankenversicherung

Im Urlaub krank zu werden, kann sehr teuer werden. Der finanzielle Schaden für Sie als Urlauber ist dann womöglich sehr hoch. Eine unbedingt notwendige Versicherung für den Urlaub ist daher die Auslandsreisekrankenversicherung. Denn die gesetzlichen Krankenkassen (z.B. DAK, AOK, BKK, Barmer usw.) übernehmen die Kosten einer ärztlichen Behandlung nur in Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Doch selbst dieses Abkommen hat seinen Haken: Nur die Kosten, die auch ausländische Kassen ihren Mitgliedern erstatten, werden gezahlt. Das reicht selten für alle anfallenden Kosten, da die Versorgung im Ausland oft nicht dem deutschen Standard entspricht. Hier springt dann die Auslandsreisekrankenversicherung ein, die die Kosten für eine ambulante Heilversorgung, für Verband- und Hilfsmittel und sogar für den ärztlich verordneten, oftmals sehr teuren Rücktransport übernimmt. Außerhalb Europas gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen gar keinen Cent für die medizinische Versorgung. Dann ist der zusätzliche Schutz der Reisekrankenversicherung unerlässlich. Die Police ist nur gültig für eine maximale Reisedauer von 31 Tagen. Dauert der Urlaub länger, benötigen Sie ein spezielles Versicherungsangebot.

 

Reiserücktrittkostenversicherung

Eine Reiserücktrittversicherung ist sowohl bei teuren Reisen, die lange im Voraus gebucht werden, als auch bei Last Minute Reisen sehr sinnvoll. Denn Reiseanbieter haben das Recht, bis zu 100 Prozent des Preises zu verlangen, wenn der Urlauber eine gebuchte Reise kurzfristig absagen muss. Das können gerade bei Fernreisen schnell einige tausend Euro sein. Die Krankheit eines Kindes, plötzliche Arbeitslosigkeit oder der Tod eines Angehörigen sind die typischen Gründe für einen Reiserücktritt. Wenigstens die finanziellen Verluste können durch eine Reiserücktrittversicherung abgedeckt werden. Die Stornokosten des Reiseveranstalters übernimmt der Versicherer aber nur dann, wenn die Reise aus einem unvorhergesehenen Grund abgesagt werden musste. Dazu zählen: - schwerer Unfall unerwartete schwere Erkrankung und Tod - Impfunverträglichkeit - Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist - Verlust des Arbeitsplatzes nach einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung - Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit - Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken

 

Bis wann muss ich die Reiserücktrittkostenversicherung abschließen?

Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung muss bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 30 Tage vor planmässigem Reiseantritt erfolgt sein. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich. Alle Mitreisenden müssen namentlich aufgeführt werden. Babys sind bei den Eltern mitversichert, wenn für sie kein Reisepreis anfällt.

 

Wann greift die Reiserücktrittkostenversicherung nicht?

Die Versicherungsunternehmen sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn für den Versicherungsnehmer bzw. für die versicherte Person der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung voraussehbar ist (Prinzip der Unvorhersehbarkeit des Versicherungsfalls).

 

Was ist im Versicherungsfall zu tun?

Sobald ein versichertes Ereignis eingetreten ist, müssen Sie als versicherte Person die Reise unverzüglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Danach müssen Sie Ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend machen. Dazu senden Sie einfach die Stornorechnung und das ärztliche Attest an die Versicherung, damit diese den Schaden regulieren kann.

 

Was ist der Rundum-Sorglos-Reiseschutz?

Neben den einzelnen Versicherungen kann der Kunde auch ein Komplettpaket mit allen oben genannten Versicherungsarten buchen. Das Rundum-Sorglos-Packet beinhaltet:

- Reiserücktrittkosten-Versicherung
- Reiseabbruch-Versicherung
- Reise-Krankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe
- RundumSorglos-Service
- Verspätungs-Schutz
- Reise-Gepäckversicherung

Für aufgegebenes und mitgeführtes Reisegepäck gelten seit 1. November 2006 neue, erhöhte Versicherungssummen! Bei Einzelpersonen bis 2.000,- Euro und bei Familien bis 4.000,- Euro Versicherungssumme.