Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Der Reisepass der Eltern bleibt für diese weiterhin gültig, das Kind muss nicht ausgetragen werden.
Bitte beachten Sie bei allen Auslandreisen stets die entsprechenden Einreisevorschriften Ihres Ziellandes und aller Transitländer. Gerade für Reisen in die USA gelten sehr strenge Richtlinien, so berechtigt zum Beispiel ein normaler Kinderreisepass nur sehr eingeschränkt zur Einreise in die USA und es ist ein regulärer Reisepass erforderlich.
Alle Informationen rund um das Thema Einreise und Sicherheitshinweise können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen.
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