Erfassung von Fingerabdrücken in Südkorea

Das Auswärtige Amt meldet, dass die Republik Korea ab dem 1. Januar 2012 biometrische Daten und Fingerabdrücke von Ausländern erfassen wird.


Die Daten werden bei der Ausreise erfasst, hierzu muss zwingend der Reisepass vorgelegt werden, welcher für die Einreise verwendet wurde. Von dieser neuen Regelung ausgenommen sind Personen unter 17 Jahren und Diplomaten.

Weitere Informationen: Republik Korea (Südkorea): Reise- und Sicherheitshinweise

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